AGB
Gültig für alle Aufträge und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen Räumungsengel, Inhaberin Daniela Kugler (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen von Entrümpelungs-, Räumungs-, Umzugs-, Transport- und Entsorgungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
Vor Auftragserteilung erfolgt in der Regel eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort, auf deren Grundlage ein individuelles Festpreisangebot erstellt wird. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen, schriftlichen Angebot. Dieser kann unter anderem umfassen:
- Entrümpelung und Räumung von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden und Geschäftsräumen
- Haushalts- und Firmenauflösungen
- Umzüge und Übersiedlungen
- Delogierungsräumungen und Messie-Hilfe
- Fachgerechte Entsorgung und Recycling
- Transport (Sperrgut, Möbel, sonstige Gegenstände)
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Preisanpassung führen.
§ 4 Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise inklusive aller anfallenden Kosten (Arbeit, Fahrt, Entsorgung), sofern im Angebot nicht anders angegeben. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Zahlung erfolgt wie folgt:
- Bei Aufträgen unter 500 €: Zahlung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in bar oder per Überweisung
- Bei Aufträgen ab 500 €: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Abschluss der Arbeiten
- Bei Rechnungsstellung per Überweisung: Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsdatum
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der OeNB berechnet.
§ 5 Eigentum an Räumgut
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geht das Eigentum an sämtlichen im Räumungsobjekt verbliebenen Gegenständen mit Beginn der Räumungsarbeiten auf den Auftragnehmer über. Der Kunde versichert, dass er zur Eigentumsaufgabe berechtigt ist.
Wertgegenstände, die der Kunde behalten möchte, sind vor Beginn der Arbeiten vom Kunden zu entfernen oder ausdrücklich schriftlich zu benennen. Für nicht gekennzeichnete Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Den Zugang zum Räumungsobjekt zum vereinbarten Termin sicherzustellen
- Auf besondere Gefahrenquellen (z. B. Schadstoffe, Asbest, instabile Bausubstanz) hinzuweisen
- Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn zu sichern
- Erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbot für Umzugsfahrzeuge) rechtzeitig zu beantragen
Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Kunde für daraus entstehende Mehrkosten und Schäden.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Vorbestehende Schäden an Räumlichkeiten oder Gegenständen sind vom Kunden vor Arbeitsbeginn zu dokumentieren; andernfalls wird vermutet, dass diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden.
Schadensersatzansprüche sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Rücktritt und Stornierung
Der Kunde kann den Auftrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Stornierung mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- Stornierung 3–7 Tage vor dem Termin: 25 % des Auftragswertes
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes
- Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des Auftragswertes
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftrag bei unvorhergesehenen Umständen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) ohne Kostenpflicht zu verschieben.
§ 9 Versicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit abdeckt. Der Versicherungsschutz entspricht den branchenmäßen Standards.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: März 2026