Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die Leistungen der Firma Daniela Gisela Kugler (Räumungsengel) – im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Annahme der Leistung oder der Unterzeichnung einer Auftragsvereinbarung (z. B. für Räumungen, Entrümpelungen, Umzüge oder Übersiedlungen) gelten diese AGB als akzeptiert. Schweigen seitens des Auftraggebers gilt ebenfalls als Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung – es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer schriftlich oder firmenmäßig gezeichnet bestätigt und widersprechen diesen AGB nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Anfechtung oder Vertragsanpassung wegen Irrtums oder wegen einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts. Der Vertrag kommt zwischen der Firma Daniela Gisela Kugler (Räumungsengel) und dem Auftraggeber zustande. Zur Durchführung der Leistungen kann der Auftragnehmer Dritte beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistungen gegen das vereinbarte Entgelt. Unvorhergesehene Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. Tritt ein Vertreter auf, hat dieser bei der Besichtigung darauf hinzuweisen und eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des tatsächlichen Auftraggebers vorzulegen. Handelt der Vertreter als gesetzlicher Vertreter (z. B. Erwachsenenvertreter oder Vormund), ist dies mitzuteilen. In solchen Fällen haftet der Vertreter persönlich, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass die zu vertretende Person zur Zahlung nicht in der Lage ist. Der Auftrag wird unabhängig etwaiger behördlicher Genehmigungen erteilt, deren Einholung dem Auftraggeber obliegt. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2. Besichtigung

Die Erstbesichtigung und Angebotserstellung sind kostenlos und unverbindlich. Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Zustand des Objekts zum Zeitpunkt der Besichtigung und umfasst nur die besichtigten Bereiche und Gegenstände. Bei einer Anfahrt von über 70 km kann ein Pauschalbetrag für Anfahrt und Angebotserstellung anfallen, über den der Auftraggeber vorab informiert wird. Die Zahlung dieses Betrags ist vor Durchführung der Besichtigung sicherzustellen.

3. Leistungsumfang

Die Leistung umfasst ausschließlich die bei der Besichtigung vereinbarten Bereiche und Gegenstände. Nicht besichtigte Gegenstände sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Angebote sind freibleibend. Für nicht einsehbare Bereiche, in denen sich Sondermüll oder schwer zu transportierende Gegenstände befinden, behält sich der Auftragnehmer eine Preisänderung oder einen Rücktritt vor. Der Auftragnehmer ist nur zur vereinbarten Leistung verpflichtet; zusätzliche handwerkliche Arbeiten, Abrisse o. Ä. bedürfen gesonderter Vereinbarung. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Für die Demontage von Gas- oder Wasseranschlüssen muss der Auftraggeber ein Fachunternehmen beauftragen. Werden solche Arbeiten durch den Auftragnehmer durchgeführt, hat der Auftraggeber das Objekt binnen drei Tagen auf mögliche Schäden zu kontrollieren (z. B. tropfende Leitungen).
Die Mitarbeiter der Firma Daniela Gisela Kugler (Räumungsengel) sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, zusätzliche handwerkliche Leistungen zu erbringen.

4. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Unternehmer ist die Haftung auf das vereinbarte Entgelt bzw. maximal auf € 1.000.000,– (Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung) begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bei Unternehmergeschäften sind binnen drei Tagen schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen nach Abnahme offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Verwertbare Gegenstände innerhalb des Auftragsgegenstandes gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Herausgabeansprüche sind ausgeschlossen. Bei Entsorgungen gilt der Auftraggeber gleichzeitig als Abfallbesitzer. Der Auftragnehmer übernimmt im Namen des Auftraggebers die ordnungsgemäße Entsorgung über qualifizierte Fachbetriebe. Die Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Entgelte gelten als Fixpreise, sofern nicht anders vereinbart, und beziehen sich auf die besichtigten Bereiche. Für nicht besichtigte Bereiche ist eine Preisänderung oder ein gesonderter Vertrag notwendig. Der Auftragnehmer kann bei wesentlichen Drittleistungen eine Anzahlung von bis zu 80 % verlangen. Gewerbliche Kunden erhalten ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Privatkunden haben das Entgelt spätestens bei Schlüsselübergabe bar zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden 4 % p.a. Verzugszinsen fällig. Weitere Kreditkosten können dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet werden. Kosten durch Inkasso oder Rechtsanwälte trägt der Auftraggeber. Skonti und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig.

6. Vertragsauflösung – Storno des Auftrages

Bei Vertragsauflösung durch den Auftraggeber oder Nichtannahme der Leistung werden 20 % des Entgelts als Stornogebühr fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb von drei Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin, erhöht sich der Betrag auf 50 %. Innerhalb von 24 Stunden ist das volle Entgelt zu zahlen.

7. Rechte Dritter

Der Auftraggeber sichert zu, dass das übergebene Räumungsgut frei von Rechten Dritter ist, und stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

8. Besenreines Hinterlassen des Arbeitsplatzes

Alle geräumten Bereiche sowie genutzte Wege, Stiegenhäuser und Aufzüge werden besenrein übergeben. Eine weitergehende Reinigungspflicht besteht nicht.

9. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Bezirk Gänserndorf.

10. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine branchenübliche, rechtswirksame Regelung ersetzt. Änderungen von Namen, Firma, Anschrift oder Rechtsform sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zustellungen erfolgen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Vertragssprache ist Deutsch.

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